Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Lebensraum Kosmos
Stand Mai 2024


Art. 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Geschäftsbereich des Vereins „Lebensraum Kosmos“, nachfolgend „Verein“ genannt.
  2. Der Verein erbringt entgeltliche und unentgeltliche Dienstleistungen und Kurse im Zusammenhang mit dem Zweck des Vereins gemäss seinen Statuten (Art. 2 der Statuten vom 10.05.2024)
  3. Diese AGB gelten für die obengenannten Bereiche sowie die weiteren Dienstleistungen, welche der Verein direkt oder indirekt gegenüber dem Kunden und der Kundin erbringt.


Art. 2 Vertragsabschluss

  1. Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz des Angebots bettreffend den Bezug von Dienstleitungen bzw. den Besuch von Kursen durch die Kunden zustande; insbesondere durch Unterzeichnung der Anmeldung zum Kurs.
  2. Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn die Kunden die vom Verein angebotenen Dienstleistungen oder Kurse in Anspruch nimmt.


Art. 3 Preise

  1. Die Preise verstehen sich alle in Schweizer Franken (CHF).
  2. Der Verein behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Für den Kunden gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.


Art. 4 Bezahlung

  1. Die Kunden sind verpflichtet, den in Rechnung gestellten Beitrag innert 30 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
  2. Haben die Kunden bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung vollumfänglich bezahlt, noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, fallen sie ohne weiteres in Verzug und der Verein kann, soweit gesetzlich zulässig, die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungen und Kursen unterbrechen, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
  3. Die Kunden tragen sämtliche Kosten, die dem Verein durch den Zahlungsverzug entstehen. Die Kundin und der Kunde schuldet dem Verein ab der ersten Mahnung Mahngebühr von CHF 10.00. Bei jeder weiteren Mahnung erhöhen sich die Mahngebühr um jeweils CHF 20.00. Bei der dritten Mahnung wird zusätzlich der gesetzliche Verzugszins von 5 Prozent zu der Mahngebühr belastet.
  4. Der Verein kann jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen.


Art. 5 Pflichten des Vereins

  1. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt der Verein seine Verpflichtungen durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung bzw. durch Durchführung des Kurses.
  2. Der Verein hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung seiner vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen.


Art. 6 Pflichten der Kunden

  1. Das Abschliessen einer Privathaftpflichtversicherung sowie einer Unfallversicherung (inkl. Reitunfälle) ist Sache der Teilnehmenden.
  2. Die Kunden sind verpflichtet sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung bzw. des Kurses durch den Verein erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Mit der Unterschrift zur Anmeldung bekräftigen sie zudem, die Hinweise zu Kleidung, Sicherheit und Administration gelesen und verstanden zu haben. Mit der Unterschrift gelten sie als akzeptiert.
  3. Mit Unterschreiben der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden die anfallenden Gebühren zu bezahlen. Im Verhinderungsfall werden die Gebühren gemäss der Vereinbarung vollumfänglich in Rechnung gestellt.


Art. 7 Rücktritt

  1. Die Teilnahme an Angeboten vom Verein kann bis 14 Kalendertage vor Angebotsstart von den Teilnehmenden annulliert werden. In diesem Fall belaufen sich die Annullationskosten auf CHF 30.-.
  2. Bei späteren Annullationen werden die vollen Kurskosten fällig. Abweichende Regelungen externer Kursanbieter bleiben vorbehalten.
  3. Bei gesundheitlich bedingten Absenzen mit Arztzeugnis von mehr als 2 Tagen werden die Kosten anteilsmässig zurückerstattet.
  4. Die Kosten von Angeboten, die vom Verein nicht durchgeführt werden können (z.B. fehlende Leitung, zu wenige Teilnehmende), werden vollumfänglich rückerstattet.
  5. Können Angebote aufgrund behördlicher Anordnungen (z.B. Schliessung von Lokalitäten, Ereignisse höherer Gewalt, Pandemien) nicht durchgeführt werden, werden die Kosten nicht rückerstattet.


Art. 8 Haftung

Jegliche Haftung wird seitens des Vereins und all seiner Mitglieder sowie allfälliger Hilfspersonen ausgeschlossen.


Art. 9 Salvatorische Klausel

Enthält dieser Gesellschaftsvertrag Lücken oder sind einzelne Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrags unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Art. 10 Höhere Gewalt

Der Verein haftet nicht, wenn die Erbringungen der Dienstleistungen und Kurse aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist.


Art. 11 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Basel-Landschaft.


Art. 12 Datenschutz

  1. Der Verein behandelt sämtliche personenbezogenen Daten der Kunden vertraulich.
  2. Die Kunden erklären sich damit einverstanden, dass die erhobenen Daten gespeichert und auch nach Beendigung des Angebots aufbewahrt werden.
  3. Die Kunden haben das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen und deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Hierfür müssen sich die Kunden explizit an den Verein wenden.



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